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Ellenbogen

Knorpelschaden
Arthrose

Der Knorpel wirkt als Puffergewebe und überzieht die gelenkbildenden Knochen im Gelenk. Ein Knorpelschaden entsteht durch Unfälle oder Verschleiß. Außerdem kann es im Bereich des Ellenbogens zu einer Knorpel-Knochen-Schädigung aufgrund eines gestörten Wachstums kommen.

Wann operieren?

Ein Knorpelschaden und eine Gelenkeinsteifung des Ellenbogens können arthroskopisch behandelt werden, wenn mit konservativen Mitteln kein Erfolg gegen anhaltende Schmerzen oder Bewegungseinschränkung gefunden wurde.

Was passiert bei der OP?

Die Behandlung eines Knorpelschadens und einer Gelenkeinsteifung des Ellenbogens erfolgt in der Regel minimal-invasiv mittels Gelenkspiegelung. Besonders lohnend sind solche Operationen bei bestehenden Gelenkkörpern und bei einklemmenden Strukturen im Gelenk. Wenn diese beseitigt sind, ist der Patient in der Regel schnell beschwerdefrei. Weitere Maßnahmen umfassen die Knorpelglättung und die Stimulation des Knorpelwachstums. Ist der Gelenkverschleiß zu weit fortgeschritten und der Befund durch eine Gelenkspiegelung nicht mehr zu verbessern, so ist das Ellenbogengelenk unter Umständen durch ein künstliches Gelenk zu ersetzen. Es gibt unterschiedliche Modelle für den künstlichen Ellenbogengelenkersatz. Das jeweilig zu verwendende Modell richtet sich nach dem Ausmaß der Gelenkzerstörung sowie der Bandstabilität.

Nachbehandlung

Nach einer Gelenkspiegelungsoperation des Ellenbogens zur Behebung eines Knorpelschadens bzw. einer Gelenkeinsteifung ist eine Ruhigstellung nicht erforderlich. Schreibtischarbeiter sind ca. 1 bis 2 Wochen arbeitsunfähig, körperlich Arbeitende bis zu zwei Monaten nach Operation. Die Nachbehandlung erfolgt mittels Krankengymnastik nach individualisiertem Rehabilitationsprogramm. Die Ellenbogengelenkersatzoperation erfolgt unter stationären Bedingungen.  Nach einer Gelenkersatzoperation des Ellenbogens ist eine Ruhigstellung in der Regel nicht erforderlich. Die Nachbehandlung erfolgt mittels Krankengymnastik nach individualisiertem Rehabilitationsprogramm. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus sollte die Bewegungstherapie, ggf. in Form einer stationären / ambulanten Anschlussheilbehandlung, weiter fortgeführt werden. Eine Arbeitsunfähigkeitszeit von 2 bis 4 Monaten ist einzuplanen.